Allgemeinen Lieferbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Lieferbedingungen (nachfolgend die „Lieferbedingungen“) regeln ausschließlich jede Bestellung, jeden Vertrag oder sonstige Geschäftsbeziehung, die von der Firma BIOROL S.A. (nachfolgend „BIOROL“) geschlossen wird, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1. Allgemeine Bestimmungen
Die Lieferungen von BIOROL unterliegen ausschließlich diesen Lieferbedingungen, die gegenüber entgegenstehenden oder abweichenden Angeboten, Bedingungen oder Regelungen des Kunden Vorrang haben. Die Abgabe einer Bestellung durch den Kunden gilt als Nachweis vollständiger Kenntnis, vorbehaltloser Zustimmung und ausdrücklicher Einbeziehung dieser Lieferbedingungen in das Vertragsverhältnis.
Allgemeine oder besondere Bedingungen des Kunden, die von diesen Lieferbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, binden BIOROL nicht und gelten automatisch als unwirksam und nichtig, sofern sie nicht zuvor ausdrücklich schriftlich von beiden Parteien genehmigt und unterzeichnet wurden.
Diese Lieferbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Lieferungen an den Kunden und bleiben in voller Kraft, bis sie durch neue oder überarbeitete Lieferbedingungen von BIOROL ersetzt werden, die dem Kunden bekannt gegeben werden.

2. Bestellung – Vertrags-abschluss und -annahme
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Vertragsabschluss dar und muss eine vollständige, genaue und klare Beschreibung aller technischen Merkmale, Spezifikationen, Eigenschaften sowie etwaiger besonderer Anforderungen der Produkte enthalten. Bei unvollständigen oder unklaren Angaben ist BIOROL berechtigt, die Bestellung gemäß dem jeweils gültigen Produktionsstandard auszuführen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
Technische Eigenschaften oder besondere Verwendungszwecke, die nicht ausdrücklich und schriftlich bei der Finalisierung der Bestellung angegeben wurden, sind für BIOROL nicht bindend; entsprechende Beanstandungen sind ausgeschlossen.
Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BIOROL zustande. Der Kunde ist verpflichtet, diese ordnungsgemäß unterzeichnet und gestempelt zurückzusenden. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich von beiden Parteien vereinbart wurden.
Bei Stornierung nach Auftragsbestätigung oder bei vom Kunden verschuldeter Nichterfüllung ist BIOROL berechtigt, eine Vertragsstrafe von mindestens zehn Prozent (10 %) des Gesamtauftragswertes oder einen höheren Betrag entsprechend dem Produktionsstand und dem entstandenen Schaden zu verlangen.

3. Preis – Zahlungsbedingungen
Preis, Zahlungsweise und Zahlungsbedingungen ergeben sich vollständig aus dem endgültigen Angebot und/oder der Proformarechnung nach Auftragsbestätigung.
BIOROL kann eine Kreditversicherung vorsehen. Die endgültige Zahlungsweise wird nach Genehmigung durch die Kreditversicherung festgelegt. Wird keine ausreichende Deckung gewährt, sind gesicherte Zahlungsformen (Vorauszahlung, Bankgarantie usw.) anzuwenden.
Versicherungsschutz stellt keine Kreditgewährung dar.
Rechnungen sind verbindlich; Zahlungsbedingungen sind wesentliche Vertragspflichten und strikt einzuhalten.

4. Lieferzeiten
Die Lieferzeit bezeichnet den Zeitraum zur Vorbereitung der Bestellung zur Verladung ab Eingang der unterzeichneten Bestätigung, Preisannahme und ggf. Vorauszahlung bei BIOROL. Angegebene Zeiten sind unverbindlich. Eine begründete Verzögerung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Vertragskündigung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5. Lieferort – Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ausschließlich an den Geschäftsräumen von BIOROL, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Die Lieferfrist gilt mit schriftlicher Mitteilung über die Verfügbarkeit der Ware als eingehalten.
Unabhängig von den Versandbedingungen – auch bei DDP – erfolgt der Transport stets auf Risiko des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer über.
Entladung und Handhabung erfolgen ausschließlich mit Mitteln und Personal des Kunden gemäß handelsüblicher Praxis.

6. Prüfung – Mängelanzeige
Der Kunde hat die Ware bei Erhalt zu prüfen und Schäden innerhalb von zwei (2) Tagen schriftlich dem Frachtführer und BIOROL zu melden, andernfalls erlöschen Ansprüche.
Erkannte sichtbare oder versteckte Mängel sind innerhalb von acht (8) Tagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Ware als akzeptiert. Unbegründete Meldungen können kostenpflichtig sein.
Bei fehlenden oder mangelhaften Produkten beschränkt sich BIOROLs Haftung auf Ersatzlieferung ohne weitere Ansprüche. Die Meldung muss spätestens acht Tage nach Installation und spätestens sechzig (60) Tage nach Erhalt erfolgen.

7. Gewährleistung – Haftungsbeschränkung
Die Gewährleistung gilt zwei (2) Jahre ab Rechnungsdatum. BIOROL haftet ausschließlich durch Ersatz mangelhafter Produkte. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Schäden durch Fehlgebrauch oder Transport sind nicht gedeckt.

8. Anwendbares Recht – Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich griechisches Recht. Zuständig sind ausschließlich die Gerichte von Katerini.

9. Datenschutz
Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO ausschließlich zu Vertragszwecken. Verantwortlicher: BIOROL.

10. Schlussbestimmungen
Alle Bedingungen gelten als individuell ausgehandelt. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die übrigen. Der Kunde bestätigt Kenntnis und Zustimmung.

11. Sprache
Diese Lieferbedingungen wurden in griechischer Sprache erstellt und ins Englische, Italienische und Deutsche übersetzt. Bei Abweichungen gilt stets die griechische Fassung.